In der Elternberatung nach §95 Abs 1a AußStG geht es darum, den gemeinsamen Weg als Eltern auch trotz Scheidung gut weitergehen zu können, um so den Schutz eures Kindes zu gewährleisten.
Manchmal steht man als Eltern vor Herausforderungen, die so unvorhersehbar und überwältigend sind, dass man sich fragt, ob es eine Bedienungsanleitung für diese kostbare, aber anspruchsvolle Aufgabe gibt.
Auch Kinder können ernste Probleme haben. Oft fällt es ihnen leichter, mit Menschen über sensible Themen zu sprechen, die nicht ins Familienleben eingebunden sind.
Wenn Jugendliche Probleme haben und die Pubertät zu Reibereien führt, sind Eltern oft sorgenvoll und ratlos. Ich unterstütze euch gemeinsam professionell.