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Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG

Scheidung mit Kindern

Eine Scheidung ist nicht nur für die Erwachsenen eine herausfordernde und stressige Zeit, sondern auch die betroffenen Kinder erfahren einen Ausnahmezustand, der oft mit Traurigkeit und Ängsten verbunden ist. Um das Wohl des Kindes zu sichern, gibt es die verpflichtende Elternberatung. Ich bin seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend befugt, die vorgeschriebene Beratung durchzuführen.

Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStG

In der Elternberatung geht es darum, den gemeinsamen Weg als Eltern auch trotz Scheidung gut weitergehen zu können, um so den Schutz eures Kindes zu gewährleisten.

In unseren gemeinsamen Einheiten wird es nicht um persönliche Themen zwischen euch als Paar gehen, sondern um Themen, die euch als Eltern eures Kindes betreffen, gehen.

Der Mittelpunkt der Beratung wird euer gemeinsames Kind und seine Bedürfnisse, Wünsche und Ängste sein.

Ihr könnt die Beratung zu zweit oder getrennt vereinbaren. Mit einer wertschätzenden Haltung begegne ich euch als Eltern auf Augenhöhe und nehme euch ernst in der Verantwortung, gut für euer Kind da zu sein.

Vereinbare gleich deinen Termin!

Häufige Fragen zur Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStG

Eine Elternberatung nach § 95 benötigt ihr, wenn ihr euch einvernehmlich scheiden lässt und eure Kinder/euer Kind noch minderjährig ist. Dies erhaltet ihr als Auflage vom Gericht. Die Elternberatung dient dem Schutz euer Kinder/eures Kindes, damit es auch die Scheidung gut überstehen kann. Ihr bekommt bei mir Unterstützung, wie ihr die Scheidung bestmöglich gestalten könnt, sodass es euren Kindern/eurem Kind weiterhin gut gehen kann.

Die Elternberatung dauert 90 Minuten und Themen, die nur euch zwei als Scheidungspartner betreffen, werden in diesen 90 Minuten nicht besprochen. Diese Zeit könnt ihr nutzen, um einen Plan zu entwickeln, wie ihr die Scheidung für eure Kinder/euer Kind gestaltet.

Die Elternberatung nach §95 Abs1a AußStG kostet je Einheit (90 Minuten) 165€.

Ihr könnt die Beratungs-Einheit gemeinsam in Anspruch nehmen oder aber jeder für sich eine eigene Beratung buchen.